Das Bundesbauministerium hat am 09.09.2016 den Erlass zur Einführung der neugefassten VOB/A Abschnitt 1 veröffentlicht. Diese Verordnung gilt für den Bereich unterhalb der EU-Schwellenwerte.
Die Neufassung des 1. Abschnitts der VOB/A tritt am 1. Oktober 2016 auf Bundesebene in Kraft.
Für die Städte und Gemeinden muss das Unterschwellenvergaberecht noch durch jeweilige Erlasse der zuständigen Landesregierungen in Kraft gesetzt werden. Hier besitzt es grundsätzlich seine Funktion als Haushaltsrecht.
Den Einführungserlass finden sie hier.
Die Neufassung des 1. Abschnitts der VOB/A vom 01.07.2016 finden Sie hier.
Sehen Sie hierzu auch unsere Anmerkungen unter II. im Newsletter 07/2016.