Überblick über den vorgesehenen Inhalt nach dem derzeitigen Stand
1. Verfahrensarten
- Öffentliche Ausschreibung
- Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb (stets zulässig)
- Gleichstellung mit öffentlicher Ausschreibung
- Verzicht auf Teilnahmewettbewerb unter bestimmten Voraussetzungen zulässig
- Verhandlungsvergabe (ehemals freihändige Vergabe)
- Zulassungsvoraussetzungen. Mischung zwischen tatbeständen der VgV und VOL/A 1. Abschnitt
- Immer mit oder ohne TN-Wettbewerb zulässig
- Detaillierte Beschreibung der Verfahrensabläufe
- Keine Mindestfristen
- Direktauftrag bis 1000 Euro
2. Gleichlauf mit der VgV (teil GWB)
3. Erleichterungen gegenüber der VgV
- Dokumentation
- einfachere Anforderungen an Gütezeichen
- Vereinfachung bei Eignung und Eignungskriterien
- Flexiblere Zulassung von Nebenangeboten
4. Neuerungen
- Auftragsänderung
- Verweis auf § 132 Absatz 1, 2 und 4 GWB
- De-minimis-Regelung über 20 % (anstatt 10 % wie GWB
- Ausdrückliche Regelung zu Ausführungsbedingungen
- Strategische Vergabe
- Ungewöhnlich niedrige Angebote
5. E-Vergabe
- Elektronische Mittel: Gleiche Voraussetzungen wie in §§ 9 ff VgV
- Veröffentlichung von Auftragsbekanntmachungen zwingend im Internet
- Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt elektronisch abrufbar
- Übermittlung der Angebote und Teilnahmeanträge in elektronischer Form:
- Grds. entscheidet Auftraggeber über die Form der Einreichung
- Ab 25.000 Euro zwingend elektronische Übermittlung
- Ausnahme: bei zweistufigem vergabeverfahren ohne TN-Wettbewerb
- Übergangsfristen (Stufenregelung)
6. Sonderregelungen
- Soziale und andere besondere Dienstleistungen
- Freie Wahl der wettbewerblichen Verfahrensarten
- Besondere Berücksichtigung von Qualitätsaspekten, insb. bei Arbeitsmarktdienstleistungen
- Vergabe freiberuflicher Leistungen
- Grds. im Wettbewerb zu vergeben
- So viel Wettbewerb schaffen, wie dies nach der Natur des Geschäfts oder nach den besonderen Umständen möglich ist
- AG orientieren sich insoweit an den Regelungen zum Vergabeverfahren
- Verteidigungs- und sicherheitsspezifische öffentliche Aufträge
- Ggf. Planungswettbewerbe
- Grds. zulässig
- Insb. auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens oder der Datenverarbeitung
- Orientierung an der Vergabeverordnung
- Vergaben von Auslandsdienststellen