Erläuterung § 2 Abs. 3 UVgO Grundsätze der Vergabe

Absatz 3 ergänzt die Grundsätze um die Berücksichtigung strategischer, d. h. qualitativer, innovativer, sozialer und umweltbezogener Aspekte im Vergabeprozess nach Maßgabe der UVgO (etwa zur Leistungsbeschreibung, zum Zuschlag und zu den Ausführungsbedingungen).