Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts – (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergRModG)

Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts
(Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergRModG)

Vom …
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung
vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes
vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Der vierte bis sechste Teil der Inhaltsübersicht wird wie folgt gefasst:

 

„Teil 4

Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen

Kapitel 1
Vergabeverfahren

Abschnitt 1
Grundsätze, Definitionen und Anwendungsbereich

§ 97 Grundsätze der Vergabe
§ 98 Auftraggeber
§ 99 Öffentliche Auftraggeber
§ 100 Sektorenauftraggeber
§ 101 Konzessionsgeber
§ 102 Sektorentätigkeiten
§ 103 Öffentliche Aufträge, Rahmenvereinbarungen und Wettbewerbe
§ 104 Verteidigungs- oder sicherheitsspezifische öffentliche Aufträge
§ 105 Konzessionen
§ 106 Schwellenwerte
§ 107 Allgemeine Ausnahmen
§ 108 Ausnahmen bei öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit
§ 109 Ausnahmen für Vergaben auf der Grundlage internationaler Verfahrensregeln
§ 110 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die verschiedene Leistungen zum Gegenstand haben
§ 111 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, deren Teile unterschiedlichen rechtlichen Regelungen unterliegen
§ 112 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die verschiedene Tätigkeiten umfassen
§ 113 Verordnungsermächtigung
§ 114 Monitoring und Pflicht zur Übermittlung von Vergabedaten

Abschnitt 2
Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber

Unterabschnitt 1
Anwendungsbereich

§ 115 Anwendungsbereich
§ 116 Besondere Ausnahmen
§ 117 Besondere Ausnahmen für Vergaben, die Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte umfassen
§ 118 Bestimmten Auftragnehmern vorbehaltene öffentliche Aufträge

Unterabschnitt 2
Vergabeverfahren und Auftragsausführung

§ 119 Verfahrensarten
§ 120 Besondere Methoden und Instrumente in Vergabeverfahren
§ 121 Leistungsbeschreibung
§ 122 Eignung
§ 123 Zwingende Ausschlussgründe
§ 124 Fakultative Ausschlussgründe
§ 125 Selbstreinigung
§ 126 Zulässiger Zeitraum für Ausschlüsse
§ 127 Zuschlag
§ 128 Auftragsausführung
§ 129 Zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen
§ 130 Vergabe von öffentlichen Aufträgen über soziale und andere besondere Dienstleistungen
§ 131 Vergabe von öffentlichen Aufträgen über Personenverkehrsleistungen im Eisenbahnverkehr
§ 132 Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit
§ 133 Kündigung von öffentlichen Aufträgen in besonderen Fällen
§ 134 Informations- und Wartepflicht
§ 135 Unwirksamkeit

Abschnitt 3
Vergabe von öffentlichen Aufträgen in besonderen Bereichen und von Konzessionen

Unterabschnitt 1
Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch Sektorenauftraggeber

§ 136 Anwendungsbereich
§ 137 Besondere Ausnahmen
§ 138 Besondere Ausnahme für die Vergabe an verbundene Unternehmen
§ 139 Besondere Ausnahme für die Vergabe durch oder an ein Gemeinschaftsunternehmen
§ 140 Besondere Ausnahme für unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten
§ 141 Verfahrensarten
§ 142 Sonstige anwendbare Vorschriften
§ 143 Regelung für Auftraggeber nach dem Bundesberggesetz

Unterabschnitt 2
Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen

§ 144 Anwendungsbereich
§ 145 Besondere Ausnahmen für die Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen
§ 146 Verfahrensarten
§ 147 Sonstige anwendbare Vorschriften

Unterabschnitt 3
Vergabe von Konzessionen

§ 148 Anwendungsbereich
§ 149 Besondere Ausnahmen
§ 150 Besondere Ausnahmen für die Vergabe von Konzessionen in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
§ 151 Verfahren
§ 152 Anforderungen im Konzessionsvergabeverfahren
§ 153 Vergabe von Konzessionen über soziale und andere besondere Dienstleistungen
§ 154 Sonstige anwendbare Vorschriften

 

Kapitel 2
Nachprüfungsverfahren

Abschnitt 1
Nachprüfungsbehörden

§ 155 Grundsatz
§ 156 Vergabekammern
§ 157 Besetzung, Unabhängigkeit
§ 158 Einrichtung, Organisation
§ 159 Abgrenzung der Zuständigkeit der Vergabekammern

Abschnitt 2
Verfahren vor der Vergabekammer

§ 160 Einleitung, Antrag
§ 161 Form, Inhalt
§ 162 Verfahrensbeteiligte, Beiladung
§ 163 Untersuchungsgrundsatz
§ 164 Aufbewahrung vertraulicher Unterlagen
§ 165 Akteneinsicht
§ 166 Mündliche Verhandlung
§ 167 Beschleunigung
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer
§ 169 Aussetzung des Vergabeverfahrens
§ 170 Ausschluss von abweichendem Landesrecht

Abschnitt 3
Sofortige Beschwerde

§ 171 Zulässigkeit, Zuständigkeit
§ 172 Frist, Form, Inhalt
§ 173 Wirkung
§ 174 Beteiligte am Beschwerdeverfahren
§ 175 Verfahrensvorschriften
§ 176 Vorabentscheidung über den Zuschlag
§ 177 Ende des Vergabeverfahrens nach Entscheidung des Beschwerdegerichts
§ 178 Beschwerdeentscheidung
§ 179 Bindungswirkung und Vorlagepflicht
§ 180 Schadensersatz bei Rechtsmissbrauch
§ 181 Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens
§ 182 Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer
§ 183 Korrekturmechanismus der Kommission
§ 184 Unterrichtungspflichten der Nachprüfungsinstanzen

Teil 5
Anwendungsbereich des Ersten bis Dritten Teils dieses Gesetzes

§ 185 Unternehmen der öffentlichen Hand, Geltungsbereich

Teil 6
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 186 Übergangsbestimmungen“.

 

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Inkrafttreten