Bekanntmachung
Veröffentlicht am Dienstag, 10. Oktober 2023
BAnz AT 10.10.2023 B1
Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz
Bekanntmachung
zum Vorliegen der Voraussetzungen
für die elektronische Erstellung und Übermittlung
von EU-Bekanntmachungen nach der Vergabeverordnung
Vom 29. September 2023
Auf Grund des § 83 Absatz 2 Nummer 2 der Vergabeverordnung macht das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bekannt, dass
1. gemäß § 83 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a die Voraussetzungen für die elektronische Erstellung von Bekanntmachungen nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 entsprechend § 10a Absatz 1 Satz 1 vorliegen und
2. gemäß § 83 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b die Voraussetzungen für die elektronische Übermittlung von Bekanntmachungen über den Datenservice Öffentlicher Einkauf entsprechend § 10a Absatz 5 Satz 1 vorliegen.
Berlin, den 29. September 2023
IB3 20609/015#004
Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz
Im Auftrag
Dr. von Hoff