Bekanntmachung zum Vorliegen der Voraussetzungen für die elektronische Erstellung und Übermittlung von EU-Bekanntmachungen nach der Vergabeverordnung vom 29. September 2023

Okt 10, 2023 | Allgemein, Nachrichten, Gesetze und Verordnungen

Bekanntmachung
Veröffentlicht am Dienstag, 10. Oktober 2023
BAnz AT 10.10.2023 B1

Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz

Bekanntmachung
zum Vorliegen der Voraussetzungen
für die elektronische Erstellung und Übermittlung
von EU-Bekanntmachungen nach der Vergabeverordnung

Vom 29. September 2023

Auf Grund des § 83 Absatz 2 Nummer 2 der Vergabeverordnung macht das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bekannt, dass

1. gemäß § 83 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a die Voraussetzungen für die elektronische Erstellung von Bekanntmachungen nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 entsprechend § 10a Absatz 1 Satz 1 vorliegen und

2. gemäß § 83 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b die Voraussetzungen für die elektronische Übermittlung von Bekanntmachungen über den Datenservice Öffentlicher Einkauf entsprechend § 10a Absatz 5 Satz 1 vorliegen.

Berlin, den 29. September 2023
IB3 20609/015#004

Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz
Im Auftrag
Dr. von Hoff