Newsletter 02/2017 – UVgO – wesentlicher Inhalt

  • Regelungen über die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen im Unterschwellenbereich
    • Geltung für alle Dienstleistungen, auch für die früher in der VOF enthaltenen Dienstleistungen (§ 50 UVgO – Sonderregelung für freiberufliche Leistungen).
  • Abschnitt 1 „Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation
    • Grundsätze der Vergabe
  • Abschnitt 2 „Vergabeverfahren“
    • Schwerpunkt der UVgO
  • Abschnitt 3 „Vergabe von Aufträgen für besondere Leistungen“
    • Bereich der sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen, freiberuflichen Leistungen sowie verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Aufträge
    • Öffentliche Aufträge über Leistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit oder im Wettbewerb mit freiberuflich Tätigen angeboten werden, sind nach § 50 UVgO grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben; es ist jedoch keine Verfahrensart vorgesehen.
  • Abschnitt 4 „Schlussbestimmungen“
  • Verweise auf die GWB (z.B. Ausschlussgründe der §§ 123 GWB)
  • Wiederholungen des GWB oder der VgV (§ 4 UgVO ähnlich § 6 VgV; Zuschlag: § 43 UgVO ähnlich § 127 GWB und § 58 VgV)
  • Ausnahmen von der Anwendbarkeit nach §§ 107 – 109 GWB finden auch für die UVgO Anwendung
  • Vergaben im Ausland sowie Fristenbestimmung und -berechnung