- Regelungen über die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen im Unterschwellenbereich
- Geltung für alle Dienstleistungen, auch für die früher in der VOF enthaltenen Dienstleistungen (§ 50 UVgO – Sonderregelung für freiberufliche Leistungen).
- Abschnitt 1 „Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation
- Grundsätze der Vergabe
- Abschnitt 2 „Vergabeverfahren“
- Schwerpunkt der UVgO
- Abschnitt 3 „Vergabe von Aufträgen für besondere Leistungen“
- Bereich der sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen, freiberuflichen Leistungen sowie verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Aufträge
- Öffentliche Aufträge über Leistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit oder im Wettbewerb mit freiberuflich Tätigen angeboten werden, sind nach § 50 UVgO grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben; es ist jedoch keine Verfahrensart vorgesehen.
- Abschnitt 4 „Schlussbestimmungen“
- Verweise auf die GWB (z.B. Ausschlussgründe der §§ 123 GWB)
- Wiederholungen des GWB oder der VgV (§ 4 UgVO ähnlich § 6 VgV; Zuschlag: § 43 UgVO ähnlich § 127 GWB und § 58 VgV)
- Ausnahmen von der Anwendbarkeit nach §§ 107 – 109 GWB finden auch für die UVgO Anwendung
- Vergaben im Ausland sowie Fristenbestimmung und -berechnung