§§ 16d EU; 17 EU Abs. 1 Nr. 1 – Nr. 3 VOB/A; §§ 97 Abs. 2, 6; 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB, § 2 Abs. 5 VOB/B
– rechtmäßige Aufhebung des Vergabeverfahrens im Ergebnis unbestimmter Terminverschiebung im Bauablauf bei nicht vorhersehbarer Kostenentwicklung und fehlender Vereinbarung einer Preisgleitklausel