- VOL/A:
- Freihändige Vergabe: bis 100.000 €
- Beschränkte Ausschreibung: bis 100.000 €
- VOB/A:
- Freihändige Vergabe: bis 200.000 €
- Beschränkte Ausschreibung: bis 1.000.000 €
(Rechtsquelle: „Vergabe öffentlicher Aufträge mit geringen Auftragswerten (Wertgrenzenerlass)“ Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus im Einvernehmen mit dem Finanzministerium, dem Ministerium für Inneres und Sport und dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung vom 08.12.2016 (AmtsBL. M-V 2016 S. 1144))
(Link: http://abst-mv.de/download/Gesetze%20und%20Erlasse/Wertgrenzenerlass_M-V_2015.pdf)
(Besonderheit: Wertgrenzenregelung kann auf den Teil des Auftrags angewendet werden, der die Wertgrenze nicht übersteigt. Kombination von Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben, sofern die Teilauftragswerte die jeweiligen Wertgrenzen einhalten und insgesamt die Wertgrenze der Beschränkten Ausschreibung nicht überschritten wird.)