1. Kabinettsbeschluss
- Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf am 6. August 2025 beschlossen.
- Federführend war das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
- Ziel des Entwurfs ist es, das nationale Vergaberecht einfacher, schneller, flexibler und stärker digitalisiert auszugestalten.
- https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/20250724-entwurf-eines-gesetzes-zur-beschleunigung-der-vergabe-oeffentlicher-auftraege.html
2. Zentrale Inhalte des Gesetzentwurfs
Zu den wichtigsten Regelungen gehören:
- Erhöhung der Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes auf 50.000 €, um förmliche Verfahren zu reduzieren
- Verringerung von Nachweis- und Dokumentationspflichten
- Beschleunigung von Nachprüfungsverfahren, u. a. durch Einschränkung der aufschiebenden Wirkung
- Erleichterungen für KMU, Start-ups sowie innovative Unternehmen
- Erweiterte Möglichkeiten zur Abweichung vom Losgrundsatz bei besonders dringlichen Infrastrukturvorhaben
- Entlastungseffekte von rund 380 Mio. € pro Jahr für Wirtschaft und Verwaltung zusammen
- https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/20250724-entwurf-eines-gesetzes-zur-beschleunigung-der-vergabe-oeffentlicher-auftraege.html
3. Bundesrat
- Der Gesetzentwurf wurde dem Bundesrat als Drucksache 380/25 zugeleitet.
- Die Ländervertretung befasst sich seit Herbst 2025 mit dem Entwurf im Rahmen ihrer Ausschussberatungen.
- Eine abschließende Stellungnahme des Bundesrates liegt noch nicht endgültig vor.
- [bundesrat.de]
4. Bundestag – Parlamentarisches Verfahren
- Erste Lesung im Bundestag fand am 9. Oktober 2025 statt.
- Der Gesetzentwurf wurde anschließend an die Ausschüsse überwiesen, federführend an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie.
- Anhörungen von Verbänden und Sachverständigen haben bereits stattgefunden bzw. begonnen.
- Zum jetzigen Zeitpunkt (Januar 2026) befindet sich das Vorhaben noch in der Ausschussphase; eine zweite und dritte Lesung stehen noch aus.
- [bundestag.de]
