Vergabesenat beim Bayerischen Obersten Landesgericht, Az.: Verg 2 / 21, Beschluss vom 11.01.2023 – Fakultative Ausschlussgründe in § 124 GWB, richtlinienkonforme Auslegung von § 97 Abs. 2 GWB, Angebote von verbundenen Unternehmen, Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, „zweiten Chance“ durch eine Zurückversetzung des Vergabeverfahrens

BayObLG, Beschluss vom 11.01.2023, Verg 16 / 21   Leitsatz (amtlich): 1. Die Aufzählung der fakultativen Ausschlussgründe in § 124 GWB ist abschließend. 2. Bei richtlinienkonformer Auslegung steht allerdings der in § 97 Abs. 2 GWB normierte...