Okt. 2, 2026 | Nachrichten, Rechtsprechung
OLG Bremen, Urteil vom 21.01.2026, Az. 4 U 117/24 Verhindert der Besteller die Ausführung eines Bauvorhabens, indem er vereinbarte Montagentermine nicht wahrnimmt, keinen neuen Termin abstimmt oder das Grundstück für die Anlieferung und Montage nicht zugänglich...