Kurz Zusammengefasst: 1. Vergabekammer Sachsen‑Anhalt (Az. 1 VK LSA 02/25): Tablets und Software für den Rettungsdienst, Rechtsschutzbedürfnis

März 10, 2026 | Allgemein, Nachrichten, Rechtsprechung

Kurzfassung der Entscheidung (1 VK LSA 02/25)

Die 1. Vergabekammer Sachsen-Anhalt hat den Nachprüfungsantrag einer Anbieterin gegen die Beschaffung von 115 Tablets und Software für den Rettungsdienst als unzulässig zurückgewiesen.

Zwar hatte die Antragstellerin geltend gemacht, dass die Vergabe ohne Ausschreibung rechtswidrig erfolgt sei, jedoch verneinte die Vergabekammer das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis:
Die Geräte waren bereits geliefert, mit Software ausgestattet, an die beteiligten Landkreise weitergegeben und in Betrieb genommen. Eine Rückabwicklung sei daher faktisch unmöglich und unzumutbar.

Da damit kein Beschaffungsbedarf mehr besteht, konnte der Antrag nicht weiter geprüft werden.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

1VK_02-25_Sachsen_Anhalt_anonymisiert