Vorabentscheidungsersuchen des Supremo Tribunal Administrativo (Portugal), eingereicht am 26. November 2024 – LIPOR – Associação de Municípios para a Gestão Sustentável de Resíduos do Grande Porto, PreZero Portugal, S.A./Semural Waste & Energy, S.A. (Rechtssache...
Synopse zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabebeschleunigungsgesetz)
https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/2025/20250724-synopse-vergabebeschleunigungsgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=10
Erleichterungen im Bereich UVgO zum 01.01.2026
Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 29.12.2025 „Abweichende Verwaltungsvorschriften zur Verlängerung der vereinfachten Vergabe von niedrigvolumigen öffentlichen Aufträgen im Unterschwellenbereich“ veröffentlicht (BAnz AT 29.12.2025 B1). Danach können abweichend...
Europäischer Gerichtshof, Az.: C – 303 / 22, Urteil vom 18.01.2024 – Leitsatz (amtlich): Art. 2 Abs. 3 und Art. 2a Abs. 2 der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge in der durch die Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung, die dem Auftraggeber den Abschluss eines Vertrags über einen öffentlichen Auftrag nur bis zu dem Zeitpunkt untersagt, an dem eine Stelle in erster Instanz im Sinne dieses Art. 2 Abs. 3 über den Nachprüfungsantrag gegen die Entscheidung über die Vergabe dieses Auftrags entscheidet, nicht entgegenstehen, ohne dass es insoweit auf die Frage ankommt, ob diese Stelle ein Gericht ist oder nicht.
URTEIL DES GERICHTSHOFS (Vierte Kammer) 18. Januar 2024 „Vorlage zur Vorabentscheidung – Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge – Richtlinie 89/665/EWG – Zugang zu den Nachprüfungsverfahren – Art. 2 Abs. 3 und Art. 2a Abs. 2 –...
Vergabesenat beim Bayerischen Obersten Landesgericht, Az.: Verg 7 / 23 e, Beschluss vom 06.12.2023 – kaufmännisch vernünftige Angebotskalkulation, Vergabe von Tragwerksplanungsleistungen
BayObLG, Beschluss vom 06.12.2023, Verg 7 / 23 e Leitsatz (amtlich): 1. Eine kaufmännisch vernünftige Angebotskalkulation ist unzumutbar, wenn Preis- und Kalkulationsrisiken über das Maß hinausgehen, das Bietern typischerweise obliegt, wobei eine die Umstände des...
