Sep. 21, 2026 | Nachrichten, Rechtsprechung
Eine Vertragspartei kann sich grundsätzlich nicht auf eine Störung der Geschäftsgrundlage berufen, wenn sich gerade das Risiko verwirklicht, das ihr nach dem Vertrag zugewiesen ist. Das gilt auch dann, wenn die wirtschaftlichen Folgen dieses Risikos erheblich sind....