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  • Rechtsprechung,
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Verantwortlich für Beiträge und Inhalte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht Matthias Schneider.

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Nachrichten

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2021/1952 DER KOMMISSION vom 10. November 2021 zur Änderung der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge sowie für Wettbewerbe

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2021/1952 DER KOMMISSION vom 10. November 2021 zur Änderung der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für die...

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Vergabekammer Thüringen

Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt Jorge-Semprún-Platz 4 99423 Weimar Telefon 03 61 / 573321276 Telefax 03 61 / 573321059 Email...

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Vergabekammer Schleswig-Holstein

Vergabekammer des Landes Schleswig-Holstein bei dem Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr Düsternbrooker Weg 92 24105 Kiel Telefon 0431 / 988-4640 Telefax 0431 / 988-4702 Email...

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Rechtsprechung

Vergabesenat beim Bayerischen Obersten Landesgericht, Az.: Verg 2 / 21, Beschluss vom 11.01.2023 – Fakultative Ausschlussgründe in § 124 GWB, richtlinienkonforme Auslegung von § 97 Abs. 2 GWB, Angebote von verbundenen Unternehmen, Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, „zweiten Chance“ durch eine Zurückversetzung des Vergabeverfahrens

BayObLG, Beschluss vom 11.01.2023, Verg 16 / 21   Leitsatz (amtlich): 1. Die Aufzählung der fakultativen Ausschlussgründe in § 124 GWB ist abschließend. 2. Bei richtlinienkonformer Auslegung...

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Gesetze und Verordnungen

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Der Autor

Matthias Schneider

Rechtsanwalt │ Fachanwalt für Vergaberecht

[ams]rechtsanwälte schneider PartmbB
Institutweg 10
69198 Schriesheim

T: +49 6203 95469-00
F: +49 6203 95469-05
M: +49 175 7961021

m.schneider@ams-rae.de

Matthias Schneider ist Fachanwalt für Vergaberecht und Mitgründer und  -inhaber der Kanzlei [ams]rechtsanwälte schneider PartmbB.

Er beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit dem Vergaberecht.

Matthias Schneider hat es sich seit Beginn seiner Tätigkeit zur Aufgabe gemacht, stets die Entwicklung und die Anwendung des Vergabrechts im Gesamtkontext des Rechtssystems zu betrachten. Dabei findet er immer praxistaugliche Lösungen für seine Mandanten.

Er berät seit 2000 öffentliche Auftraggeber und Teilnehmer an Vergabeverfahren und begleitet diese sowohl im gesamten Vergabeprozess als auch in Teilbereichen, wenn erforderlich.

Matthias Schneider ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Vergaberecht im Deutschen Anwaltsverein , im Forum Vergabe sowie in weiteren Netzwerken.

Zum Vergaberecht hat er bereits diverse Bücher, Gesetzessammlungen und Fachbeiträge veröffentlicht.