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vergaberecht.expert ist ein Informationsportal der [ams]rechtsanwälte schneider PartmbB zu aktuellen Entwicklungen rund um das Thema des öffentlichen Auftragswesens und des Vergaberechts.
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- Nachrichten,
- Rechtsprechung,
- Gesetze und Verordnungen.
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Verantwortlich für Beiträge und Inhalte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht Matthias Schneider.
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Nachrichten
Vergabekammern Nordrhein-Westfalen
Vergabekammer Rheinland Zeughausstraße 2-10 50667 Köln Telefon 0221/147-3055 (Geschäftsstelle) Telefax 0221/147-2889 Email VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de Vergabekammer Westfalen...
Vergabekammern Rheinland-Pfalz
Vergabekammern Rheinland-Pfalz Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9 55116 Mainz Telefon 06131 / 16-2234 (Geschäftsstelle Fr...
Vergabekammern Saarland
Vergabekammern Saarland Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Franz-Josef-Röder-Str. 17 66119 Saarbrücken Telefon 0681 / 501-4994 Telefax 0681 /...
Vergabekammern Hessen
Vergabekammern Hessen 1. und 2. Vergabekammer bei dem Regierungspräsidium Darmstadt Wilhelminenstraße 1 – 3 (Wilhelminenhaus) 64283 Darmstadt Telefon 06151 / 12-6603 Telefax 06151 / 12-5816 Email...
Vergabekammern Bayern
Vergabekammer Nordbayern Regierung von Mittelfranken Promenade 27 91522 Ansbach Telefon 0981 53-1277 Fax 0981 53-1837 E-Mail vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de Vergabekammer Südbayern...
Rechtsprechung
Oberlandesgericht Zweibrücken, Az.: 5 U 178/21, Beschluss vom 27.04.2022 – Leistungsgüte „Sportboden“, Funktionsfähigkeit des Bodens, Einhaltung der Maßtoleranzen der DIN 18202, allgemeinanerkannte Regeln der Technik
Oberlandesgericht ZweibrückenDatum: 27.04.2022Entscheidungsart: BeschlussAktenzeichen: 5 U 178/21 In dem Rechtsstreit (...) wegen Kostenvorschuss für Mängelbeseitigung hat der 5. Zivilsenat des...
Vergabesenat beim Bayerischen Obersten Landesgericht, Az.: Verg 16/ 22, Beschluss vom 26.04.2022 – Anwendbarkeit von § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB, Frist des § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB, Erledigung eines Antrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB, Antragsbefugnis bei einem Nachprüfungsantrag nach §§ 160 abs. 1, 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB, Angebotsausschluss bei nicht erfolgter Zustimmung zur Verlängerung der Bindefrist
BayObLG, Beschluss vom 26.04.2022, Verg 16 / 22 Leitsatz (amtlich): 1. Die vom Auftraggeber beabsichtigte konkrete Nutzung eines Gebäudes genügt allein nicht, jede hierfür nötige Beschaffung...
2. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt, Az.: 2 VK LSA 10/20, Beschluss vom 24.02.2022
§§ 97 ff., 108 Abs. 1 - 6 und 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB - Zulässiger und begründeter Nachprüfungsantrag - Vertrag von Anfang an unwirksam - Unzulässige De-Facto-Vergabe - Unzulässige horizontale...
1. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt, Az.: 1 VK LSA 10/21, Beschluss vom 04.10.2021
§§ 16d EU; 17 EU Abs. 1 Nr. 1 - Nr. 3 VOB/A; §§ 97 Abs. 2, 6; 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB, § 2 Abs. 5 VOB/B - rechtmäßige Aufhebung des Vergabeverfahrens im Ergebnis unbestimmter Terminverschiebung im ...
Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 23 U 64/19, Urteil vom 24.08.2021 – konkludenten Vertragsschluss auf den durch schlüssiges Verhalten zum Ausdruck gebrachten Rechtsbindungswillen bei Planungsleistungen
Oberlandesgericht DüsseldorfDatum: 24.08.2021Entscheidungsart: UrteilAktenzeichen: 23 U 64/19 Tenor:Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom...
Gesetze und Verordnungen
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Der Autor
Matthias Schneider
Rechtsanwalt │ Fachanwalt für Vergaberecht
[ams]rechtsanwälte schneider PartmbB
Institutweg 10
69198 Schriesheim
T: +49 6203 95469-00
F: +49 6203 95469-05
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Er beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit dem Vergaberecht.
Matthias Schneider hat es sich seit Beginn seiner Tätigkeit zur Aufgabe gemacht, stets die Entwicklung und die Anwendung des Vergabrechts im Gesamtkontext des Rechtssystems zu betrachten. Dabei findet er immer praxistaugliche Lösungen für seine Mandanten.
Er berät seit 2000 öffentliche Auftraggeber und Teilnehmer an Vergabeverfahren und begleitet diese sowohl im gesamten Vergabeprozess als auch in Teilbereichen, wenn erforderlich.
Matthias Schneider ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Vergaberecht im Deutschen Anwaltsverein , im Forum Vergabe sowie in weiteren Netzwerken.
Zum Vergaberecht hat er bereits diverse Bücher, Gesetzessammlungen und Fachbeiträge veröffentlicht.
