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Verantwortlich für Beiträge und Inhalte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht Matthias Schneider.
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Nachrichten
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Rechtsprechung
Bundesgerichtshof, Az.: X ZB 3 / 17, Beschluss vom 04.04.2017
Bundesgerichtshof Aktenzeichen: X ZB 3 / 17 Beschluss vom 04.04.2017 Leitsatz (amtlich): § 97 Abs. 1 GWB; § 97 Abs. 2 GWB; § 271 Abs. 1 GWB; § 8 Abs. 1 Satz 2 VgV; § 58 VgV a) Es steht einer...
Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens nach § 7 Absatz 2 Satz 2 BHO
E-VSF: H 06 01-1 Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens nach § 7 Absatz 2 Satz 2 BHO Bezug: Mein Rundschreiben vom 31. August 1995 - II A 3 - H 1005 - 22/95 - GZ: II A 3 - H...
Vergabesenat beim Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: Verg 40 / 21, Beschluss vom 30.09.2022 – unterbliebene Bildung von Teillosen in der Form von Gebietslosen
Oberlandesgericht Düsseldorf, Verg 40/21 Datum: 30.09.2022 Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf Spruchkörper: Vergabesenat Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: Verg 40/21 Tenor: 1. Die...
Gesetze und Verordnungen
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Der Autor
Matthias Schneider
Rechtsanwalt │ Fachanwalt für Vergaberecht
[ams]rechtsanwälte schneider PartmbB
Institutweg 10
69198 Schriesheim
T: +49 6203 95469-00
F: +49 6203 95469-05
M: +49 175 7961021
Er beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit dem Vergaberecht.
Matthias Schneider hat es sich seit Beginn seiner Tätigkeit zur Aufgabe gemacht, stets die Entwicklung und die Anwendung des Vergabrechts im Gesamtkontext des Rechtssystems zu betrachten. Dabei findet er immer praxistaugliche Lösungen für seine Mandanten.
Er berät seit 2000 öffentliche Auftraggeber und Teilnehmer an Vergabeverfahren und begleitet diese sowohl im gesamten Vergabeprozess als auch in Teilbereichen, wenn erforderlich.
Matthias Schneider ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Vergaberecht im Deutschen Anwaltsverein , im Forum Vergabe sowie in weiteren Netzwerken.
Zum Vergaberecht hat er bereits diverse Bücher, Gesetzessammlungen und Fachbeiträge veröffentlicht.
