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Verantwortlich für Beiträge und Inhalte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht Matthias Schneider.
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Nachrichten
Vergabekammer Westfalen, Az.: VgK-02/2023, Beschluss vom 02.03.2023 – Beschaffung von Leistungen im On-Demand-Verkehr
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Az.: VgK-02/2023 Lüneburg, den 02.03.2023 B e s c h l...
Vergabekammer Westfalen, Az.: VgK 02/2023, Beschluss vom 02.03.2023 – Beschaffung von Leistungen im On-Demand-Verkehr
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Az.: VgK-02/2023 Lüneburg, den 02.03.2023 B e s c h l...
Vergabekammer Niedersachsen, Az.: VgK-03/2023, Beschluss vom 01.03.2023 – Ausschreibung von Entsorgungsleistungen, geforderte Eignungsnachweise, durch § 122 GWB und §§ 42 ff. VgV eingeräumter Beurteilungsspielraum, Angemessenheit des Angebotspreises
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Az.: VgK-03/2023 Lüneburg, den 01.03.2023 B e s c h l...
Vergabekammer Westfalen, Az.: VK 3 – 48/23, Beschluss vom 17.02.2023 – öffentlich-privaten Partnerschaft die Planung und Errichtung eines Polizeipräsidiums, Rügepräklusion, Auswahlentscheidung,
Vergabekammer Westfalen Aktenzeichen: VK 3 - 48/23 Beschluss vom 17.02.2023 Leitsatz (amtlich): 1. Eine Rügepräklusion nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB kommt jedenfalls bei...
Vergabekammer Westfalen, Az.: VK 1 – 49/23, Beschluss vom 01.03.2023 – Beurteilungsspielraum, organisieren und strukturieren der Bewertung
Vergabekammer Westfalen Aktenzeichen: VK 1 - 49/23 Beschluss vom 01.02.2023 Leitsatz (amtlich): 1. Es unterfällt dem Beurteilungsspielraum des öffentlichen Auftraggebers, wie er die Bewertung...
Rechtsprechung
Vergabekammer Westfalen, Az.: VgK-02/2023, Beschluss vom 02.03.2023 – Beschaffung von Leistungen im On-Demand-Verkehr
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Az.: VgK-02/2023 Lüneburg, den 02.03.2023 B e s c h l...
Vergabekammer Westfalen, Az.: VgK 02/2023, Beschluss vom 02.03.2023 – Beschaffung von Leistungen im On-Demand-Verkehr
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Az.: VgK-02/2023 Lüneburg, den 02.03.2023 B e s c h l...
Vergabekammer Niedersachsen, Az.: VgK-03/2023, Beschluss vom 01.03.2023 – Ausschreibung von Entsorgungsleistungen, geforderte Eignungsnachweise, durch § 122 GWB und §§ 42 ff. VgV eingeräumter Beurteilungsspielraum, Angemessenheit des Angebotspreises
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Az.: VgK-03/2023 Lüneburg, den 01.03.2023 B e s c h l...
2. Vergabekammer des Bundes, Az.: VK 2 – 4 / 23, Beschluss vom 21.02.2023
Vergabekammer Bund Aktenzeichen: VK 2 - 4 / 23 Entscheidungsdatum: 21.02.2023 Normen: § 159 GWB Leitsatz: 1. Ein Auftrag kann demjenigen zugerechnet werden, der letztlich die Mittel für die...
Vergabekammer Westfalen, Az.: VK 3 – 48/23, Beschluss vom 17.02.2023 – öffentlich-privaten Partnerschaft die Planung und Errichtung eines Polizeipräsidiums, Rügepräklusion, Auswahlentscheidung,
Vergabekammer Westfalen Aktenzeichen: VK 3 - 48/23 Beschluss vom 17.02.2023 Leitsatz (amtlich): 1. Eine Rügepräklusion nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB kommt jedenfalls bei...
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Der Autor
Matthias Schneider
Rechtsanwalt │ Fachanwalt für Vergaberecht
[ams]rechtsanwälte schneider PartmbB
Institutweg 10
69198 Schriesheim
T: +49 6203 95469-00
F: +49 6203 95469-05
M: +49 175 7961021
Er beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit dem Vergaberecht.
Matthias Schneider hat es sich seit Beginn seiner Tätigkeit zur Aufgabe gemacht, stets die Entwicklung und die Anwendung des Vergabrechts im Gesamtkontext des Rechtssystems zu betrachten. Dabei findet er immer praxistaugliche Lösungen für seine Mandanten.
Er berät seit 2000 öffentliche Auftraggeber und Teilnehmer an Vergabeverfahren und begleitet diese sowohl im gesamten Vergabeprozess als auch in Teilbereichen, wenn erforderlich.
Matthias Schneider ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Vergaberecht im Deutschen Anwaltsverein , im Forum Vergabe sowie in weiteren Netzwerken.
Zum Vergaberecht hat er bereits diverse Bücher, Gesetzessammlungen und Fachbeiträge veröffentlicht.
