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  • Rechtsprechung,
  • Gesetze und Verordnungen.

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Verantwortlich für Beiträge und Inhalte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht Matthias Schneider.

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Nachrichten

Bundesgerichtshof, Az.: VII ZR 190/22, Urteil vom 09.11.2023 – unzulässige Rechtsdienstleistung, Architekt, Zurverfügungstellung einer Skontoklausel, Leistungsphase 7, Anlage 11 zu § 33 Satz 3 HOAI (2009), Mitwirkung bei der Auftragserteilung, Vorbereitung und Anpassung der Verträge, Verstoß gegen Rechtsdienstleistungsgesetz, Haftung aus § 311 Abs. 2 Nr. 1, § 241 Abs. 2, § 280 Abs. 1 BGB bzw. aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 3 RDG

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 190/22 Verkündet am: 9. November 2023Zimmermann,Justizangestellteals Urkundsbeamtinder Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk:...

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Rechtsprechung

Gesetze und Verordnungen

Der Autor

Matthias Schneider

Rechtsanwalt │ Fachanwalt für Vergaberecht

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Matthias Schneider ist Fachanwalt für Vergaberecht und Mitgründer und  -inhaber der Kanzlei [ams]rechtsanwälte schneider PartmbB.

Er beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit dem Vergaberecht.

Matthias Schneider hat es sich seit Beginn seiner Tätigkeit zur Aufgabe gemacht, stets die Entwicklung und die Anwendung des Vergabrechts im Gesamtkontext des Rechtssystems zu betrachten. Dabei findet er immer praxistaugliche Lösungen für seine Mandanten.

Er berät seit 2000 öffentliche Auftraggeber und Teilnehmer an Vergabeverfahren und begleitet diese sowohl im gesamten Vergabeprozess als auch in Teilbereichen, wenn erforderlich.

Matthias Schneider ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Vergaberecht im Deutschen Anwaltsverein , im Forum Vergabe sowie in weiteren Netzwerken.

Zum Vergaberecht hat er bereits diverse Bücher, Gesetzessammlungen und Fachbeiträge veröffentlicht.