ERWÄGUNGEN
HABEN FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN:
TITEL I: ANWENDUNGSBEREICH, BEGRIFFSBESTIMMUNGEN UND ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE
KAPITEL I: Gegenstand und Begriffsbestimmungen
Artikel 1: Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2: Begriffsbestimmungen
Artikel 3: Öffentliche Auftraggeber
Artikel 5: Vergabe gemischter Aufträge für ein und dieselbe Tätigkeit
Artikel 6: Vergabe von verschiedene Tätigkeiten umfassenden Aufträgen
KAPITEL II: Tätigkeiten
Artikel 7: Gemeinsame Bestimmungen
Artikel 11: Verkehrsleistungen
Artikel 12: Häfen und Flughäfen
KAPITEL III: Sachlicher Anwendungsbereich
ABSCHNITT 1: SCHWELLENWERTE
Artikel 15: Höhe der Schwellenwerte
Artikel 16: Methoden zur Berechnung des geschätzten Auftragswerts
Artikel 17: Neufestsetzung der Schwellenwerte
ABSCHNITT 2: AUSGESCHLOSSENE AUFTRÄGE UND WETTBEWERBE; Sonderbestimmungen für die Vergabe, wenn Verteidigungs- und Sicherheitsaspekte berührt werden
Unterabschnitt 1: Für alle Auftraggeber geltende Ausnahmen und besondere Ausnahmen für die Bereiche Wasser und Energie
Artikel 18: Zum Zwecke der Weiterveräußerung oder der Vermietung an Dritte vergebene Aufträge
Artikel 20: Nach internationalen Regeln vergebene Aufträge und ausgerichtete Wettbewerbe
Artikel 21: Besondere Ausnahmen für Dienstleistungsaufträge
Artikel 22: Dienstleistungsaufträge, die aufgrund eines ausschließlichen Rechts vergeben werden
Unterabschnitt 2: Vergabe von Aufträgen, die Verteidigungs- und Sicherheitsaspekte beinhalten
Artikel 24: Verteidigung und Sicherheit
Unterabschnitt 3: Besondere Beziehungen (Kontrolle über Stellen, Zusammenarbeit, verbundene Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen)
Artikel 28: Zwischen öffentlichen Auftraggebern vergebene Aufträge
Artikel 29: Auftragsvergabe an ein verbundenes Unternehmen
Unterabschnitt 4: Besondere Sachverhalte
Artikel 32: Forschung und Entwicklung
Artikel 33: Besonderen Vorschriften unterliegende Aufträge
Unterabschnitt 5: Unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten und diesbezügliche Verfahrensbestimmungen
Artikel 34: Unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten
Artikel 35: Verfahren zur Bestimmung der Anwendbarkeit von Artikel 34
KAPITEL IV: Allgemeine Grundsätze
Artikel 36: Grundsätze der Auftragsvergabe
Artikel 37: Wirtschaftsteilnehmer
Artikel 38: Vorbehaltene Aufträge
Artikel 40: Vorschriften über Mitteilungen
Artikel 42: Interessenkonflikte
TITEL II: VORSCHRIFTEN ÜBER AUFTRÄGE
KAPITEL I: Verfahren
Artikel 43: Bedingungen betreffend das GPA und andere internationale Übereinkommen
Artikel 44: Wahl der Verfahren
Artikel 46: Nichtoffenes Verfahren
Artikel 47: Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Artikel 48: Wettbewerblicher Dialog
Artikel 49: Innovationspartnerschaft
Artikel 50: Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb
KAPITEL II: Methoden und Instrumente für die elektronische Auftragsvergabe und für Sammelbeschaffungen
Artikel 51: Rahmenvereinbarungen
Artikel 52: Dynamische Beschaffungssysteme
Artikel 53: Elektronische Auktionen
Artikel 54: Elektronische Kataloge
Artikel 55: Zentrale Beschaffungstätigkeiten und zentrale Beschaffungsstellen
Artikel 56: Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe
Artikel 57: Auftragsvergabe durch Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten
KAPITEL III: Ablauf des Verfahrens
ABSCHNITT 1: VORBEREITUNG
Artikel 58: Vorherige Marktkonsultationen
Artikel 59: Vorherige Einbeziehung von Bewerbern oder Bietern
Artikel 60: Technische Spezifikationen
Artikel 62: Testberichte, Zertifizierung und sonstige Nachweise
Artikel 63: Bekanntgabe technischer Spezifikationen
Artikel 65: Unterteilung von Aufträgen in Lose
ABSCHNITT 2: VERÖFFENTLICHUNG UND TRANSPARENZ
Artikel 67: Regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachungen
Artikel 68: Bekanntmachung über das Bestehen eines Qualifizierungssystems
Artikel 69: Auftragsbekanntmachung
Artikel 70: Vergabebekanntmachung
Artikel 71: Form und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen
Artikel 72: Veröffentlichung auf nationaler Ebene
Artikel 73: Elektronische Verfügbarkeit der Auftragsunterlagen
Artikel 74: Aufforderungen an die Bewerber
ABSCHNITT 3: AUSWAHL DER TEILNEHMER UND AUFTRAGVERGABE
Artikel 76: Allgemeine Grundsätze
Unterabschnitt 1: Qualifizierung und qualitative Auswahl
Artikel 77: Qualifizierungssysteme
Artikel 78: Qualitative Auswahlkriterien
Artikel 79: Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen
Artikel 80: In der Richtlinie 2014/24/EU festgelegte Ausschlussgründe und Auswahlkriterien
Artikel 81: Normen für Qualitätssicherung und Umweltmanagement
Unterabschnitt 2: Zuschlagserteilung
Artikel 82: Zuschlagskriterien
Artikel 83: Lebenszykluskostenrechnung
Artikel 84: Ungewöhnlich niedrige Angebote
Abschnitt 4: ANGEBOTE, DIE ERZEUGNISSE AUS DRITTLÄNDERN UND BEZIEHUNGEN MIT DIESEN UMFASSEN
Artikel 85: Angebote, die Erzeugnisse aus Drittländern umfassen
Artikel 86: Beziehungen zu Drittländern im Bereich der Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge
KAPITEL IV: Auftragsausführung
Artikel 87: Bedingungen für die Auftragsausführung
Artikel 88: Vergabe von Unteraufträgen
Artikel 89: Auftragsänderungen während der Laufzeit
Artikel 90: Kündigung von Aufträgen
TITEL III: BESONDERE BESCHAFFUNGSREGELUNGEN
KAPITEL I: Soziale und andere besondere Dienstleistungen
Artikel 91: Vergabe von Aufträgen für soziale oder andere besondere Dienstleistungen
Artikel 92: Veröffentlichung der Bekanntmachungen
Artikel 93: Grundsätze für die Vergabe von Aufträgen
Artikel 94: Bestimmten Dienstleistungen vorbehaltene Aufträge
KAPITEL II: Vorschriften für Wettbewerbe
Artikel 98: Entscheidungen des Preisgerichts
TITEL IV: GOVERNANCE
Artikel 100: Einzelberichte über Vergabeverfahren
Artikel 101: Nationale Berichterstattung und statistische Information
Artikel 102: Verwaltungszusammenarbeit
TITEL V: BEFUGNISÜBERTRAGUNG, DURCHFÜHRUNGSBEFUGNISSE UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 103: Ausübung der übertragenen Befugnisse
Artikel 104: Dringlichkeitsverfahren
Artikel 105: Ausschussverfahren
Artikel 106: Umsetzung und Übergangsbestimmungen
Artikel 107: Aufhebung von Rechtsakten
ANHÄNGE ANHANG I: Verzeichnis der Tätigkeiten nach Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a
ANHANG II: Verzeichnis der Rechtsakte der Union nach Artikel 4 Absatz 3
ANHANG III: Verzeichnis der Rechtsakte der Union nach Artikel 34 Absatz 3
ANHANG IV: Fristen für den Erlass der in Artikel 35 genannten Durchführungsrechtsakte
ANHANG V: Anforderungen an Instrumente und Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme von Angeboten, Teilnahme- oder Qualifizierungsanträgen oder von Plänen und Entwürfen für Wettbewerbe
ANHANG VI Teil A: In regelmäßigen nicht verbindlichen Bekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 67)
ANHANG VI Teil B: In Bekanntmachungen über die Veröffentlichung regelmäßiger nicht verbindlicher Bekanntmachungen in einem Beschafferprofil, die nicht als Aufruf zum Wettbewerb dienen, aufzuführende Angaben (siehe Artikel 67 Absatz 1)
ANHANG VII: In den Auftragsunterlagen bei elektronischen Auktionen aufzuführende Angaben (Artikel 53 Absatz 4)
ANHANG VIII: Technische Spezifikationen — Begriffsbestimmungen
ANHANG IX: Vorgaben für die Veröffentlichung
ANHANG X: In der Bekanntmachung über das Bestehen eines Qualifizierungssystems aufzuführende Angaben (siehe Artikel 44 Absatz 4 Buchstabe b und Artikel 68)
ANHANG XI: In Auftragsbekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 69)
ANHANG XII: In Vergabebekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 70)
ANHANG XIII: Inhalt der Aufforderung zur Angebotsabgabe, zu Verhandlungen oder zur Interessensbestätigung nach Artikel 74
ANHANG XIV: Verzeichnis internationaler Übereinkommen im Sozial- und Umweltrecht nach Artikel 36 Absatz 2
ANHANG XV: Verzeichnis der Rechtsakte der Union nach Artikel 83 Absatz 3
ANHANG XVI: In Bekanntmachungen von Änderungen eines Auftrags während seiner Laufzeit aufzuführende Angaben (siehe Artikel 89 Absatz 1)
ANHANG XVII: Dienstleistungen nach Artikel 91
ANHANG XVIII: In Bekanntmachungen von Aufträgen über soziale und andere besondere Dienstleistungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 92)
ANHANG XIX: In Wettbewerbsbekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 96 Absatz 1)
ANHANG XX: In Bekanntmachungen über die Ergebnisse von Wettbewerben aufzuführende Angaben (siehe Artikel 96 Absatz 1)
ANHANG XXI: Entsprechungstabelle