RICHTLINIE 2014/25/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EU

ERWÄGUNGEN

HABEN FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN:

TITEL I: ANWENDUNGSBEREICH, BEGRIFFSBESTIMMUNGEN UND ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE

KAPITEL I: Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 1: Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2: Begriffsbestimmungen

Artikel 3: Öffentliche Auftraggeber

Artikel 4: Auftraggeber

Artikel 5: Vergabe gemischter Aufträge für ein und dieselbe Tätigkeit

Artikel 6: Vergabe von verschiedene Tätigkeiten umfassenden Aufträgen

KAPITEL II: Tätigkeiten

Artikel 7: Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 8: Gas und Wärme

Artikel 9: Elektrizität

Artikel 10: Wasser

Artikel 11: Verkehrsleistungen

Artikel 12: Häfen und Flughäfen

Artikel 13: Postdienste

Artikel 14: Förderung von Öl und Gas und Exploration oder Förderung von Kohle und anderen festen Brennstoffen

KAPITEL III: Sachlicher Anwendungsbereich

ABSCHNITT 1: SCHWELLENWERTE

Artikel 15: Höhe der Schwellenwerte

Artikel 16: Methoden zur Berechnung des geschätzten Auftragswerts

Artikel 17: Neufestsetzung der Schwellenwerte

ABSCHNITT 2: AUSGESCHLOSSENE AUFTRÄGE UND WETTBEWERBE; Sonderbestimmungen für die Vergabe, wenn Verteidigungs- und Sicherheitsaspekte berührt werden

Unterabschnitt 1: Für alle Auftraggeber geltende Ausnahmen und besondere Ausnahmen für die Bereiche Wasser und Energie

Artikel 18: Zum Zwecke der Weiterveräußerung oder der Vermietung an Dritte vergebene Aufträge

Artikel 19: Zu anderen Zwecken als der Ausübung einer unter die Richtlinie fallenden Tätigkeit oder der Ausübung einer solchen Tätigkeit in einem Drittland vergebene Aufträge oder ausgerichtete Wettbewerbe

Artikel 20: Nach internationalen Regeln vergebene Aufträge und ausgerichtete Wettbewerbe

Artikel 21: Besondere Ausnahmen für Dienstleistungsaufträge

Artikel 22: Dienstleistungsaufträge, die aufgrund eines ausschließlichen Rechts vergeben werden

Artikel 23: Von bestimmten Auftraggebern vergebene Aufträge für den Kauf von Wasser und für die Lieferung von Energie oder von Brennstoffen für die Energieerzeugung

Unterabschnitt 2: Vergabe von Aufträgen, die Verteidigungs- und Sicherheitsaspekte beinhalten

Artikel 24: Verteidigung und Sicherheit

Artikel 25: Vergabe gemischter Aufträge für ein und dieselbe Tätigkeit, die Verteidigungs- und oder Sicherheitsaspekte umfassen

Artikel 26: Vergabe von Aufträgen, die verschiedene Tätigkeiten und Verteidigungs- und oder Sicherheitsaspekte umfassen

Artikel 27: Aufträge und Wettbewerbe mit Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekten, die nach internationalen Regeln vergeben bzw. beziehungsweise ausgerichtet werden

Unterabschnitt 3: Besondere Beziehungen (Kontrolle über Stellen, Zusammenarbeit, verbundene Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen)

Artikel 28: Zwischen öffentlichen Auftraggebern vergebene Aufträge

Artikel 29: Auftragsvergabe an ein verbundenes Unternehmen

Artikel 30: Auftragsvergabe an ein Gemeinschaftsunternehmen oder an eine Vergabestelle, die an einem Gemeinschaftsunternehmen beteiligt ist

Artikel 31: Unterrichtung

Unterabschnitt 4: Besondere Sachverhalte

Artikel 32: Forschung und Entwicklung

Artikel 33: Besonderen Vorschriften unterliegende Aufträge

Unterabschnitt 5: Unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten und diesbezügliche Verfahrensbestimmungen

Artikel 34: Unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten

Artikel 35: Verfahren zur Bestimmung der Anwendbarkeit von Artikel 34

KAPITEL IV: Allgemeine Grundsätze

Artikel 36: Grundsätze der Auftragsvergabe

Artikel 37: Wirtschaftsteilnehmer

Artikel 38: Vorbehaltene Aufträge

Artikel 39: Vertraulichkeit

Artikel 40: Vorschriften über Mitteilungen

Artikel 41: Nomenklaturen

Artikel 42: Interessenkonflikte

TITEL II: VORSCHRIFTEN ÜBER AUFTRÄGE

KAPITEL I: Verfahren

Artikel 43: Bedingungen betreffend das GPA und andere internationale Übereinkommen

Artikel 44: Wahl der Verfahren

Artikel 45: Offenes Verfahren

Artikel 46: Nichtoffenes Verfahren

Artikel 47: Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb

Artikel 48: Wettbewerblicher Dialog

Artikel 49: Innovationspartnerschaft

Artikel 50: Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb

KAPITEL II: Methoden und Instrumente für die elektronische Auftragsvergabe und für Sammelbeschaffungen

Artikel 51: Rahmenvereinbarungen

Artikel 52: Dynamische Beschaffungssysteme

Artikel 53: Elektronische Auktionen

Artikel 54: Elektronische Kataloge

Artikel 55: Zentrale Beschaffungstätigkeiten und zentrale Beschaffungsstellen

Artikel 56: Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe

Artikel 57: Auftragsvergabe durch Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten

KAPITEL III: Ablauf des Verfahrens

ABSCHNITT 1: VORBEREITUNG

Artikel 58: Vorherige Marktkonsultationen

Artikel 59: Vorherige Einbeziehung von Bewerbern oder Bietern

Artikel 60: Technische Spezifikationen

Artikel 61: Gütezeichen

Artikel 62: Testberichte, Zertifizierung und sonstige Nachweise

Artikel 63: Bekanntgabe technischer Spezifikationen

Artikel 64: Varianten

Artikel 65: Unterteilung von Aufträgen in Lose

Artikel 66: Fristsetzung

ABSCHNITT 2: VERÖFFENTLICHUNG UND TRANSPARENZ

Artikel 67: Regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachungen

Artikel 68: Bekanntmachung über das Bestehen eines Qualifizierungssystems

Artikel 69: Auftragsbekanntmachung

Artikel 70: Vergabebekanntmachung

Artikel 71: Form und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen

Artikel 72: Veröffentlichung auf nationaler Ebene

Artikel 73: Elektronische Verfügbarkeit der Auftragsunterlagen

Artikel 74: Aufforderungen an die Bewerber

Artikel 75: Unterrichtung von Wirtschaftsteilnehmern, die eine Qualifizierung beantragen, sowie von Bewerbern und Bietern

ABSCHNITT 3: AUSWAHL DER TEILNEHMER UND AUFTRAGVERGABE

Artikel 76: Allgemeine Grundsätze

Unterabschnitt 1: Qualifizierung und qualitative Auswahl

Artikel 77: Qualifizierungssysteme

Artikel 78: Qualitative Auswahlkriterien

Artikel 79: Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen

Artikel 80: In der Richtlinie 2014/24/EU festgelegte Ausschlussgründe und Auswahlkriterien

Artikel 81: Normen für Qualitätssicherung und Umweltmanagement

Unterabschnitt 2: Zuschlagserteilung

Artikel 82: Zuschlagskriterien

Artikel 83: Lebenszykluskostenrechnung

Artikel 84: Ungewöhnlich niedrige Angebote

Abschnitt 4: ANGEBOTE, DIE ERZEUGNISSE AUS DRITTLÄNDERN UND BEZIEHUNGEN MIT DIESEN UMFASSEN

Artikel 85: Angebote, die Erzeugnisse aus Drittländern umfassen

Artikel 86: Beziehungen zu Drittländern im Bereich der Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge

KAPITEL IV: Auftragsausführung

Artikel 87: Bedingungen für die Auftragsausführung

Artikel 88: Vergabe von Unteraufträgen

Artikel 89: Auftragsänderungen während der Laufzeit

Artikel 90: Kündigung von Aufträgen

TITEL III: BESONDERE BESCHAFFUNGSREGELUNGEN

KAPITEL I: Soziale und andere besondere Dienstleistungen

Artikel 91: Vergabe von Aufträgen für soziale oder andere besondere Dienstleistungen

Artikel 92: Veröffentlichung der Bekanntmachungen

Artikel 93: Grundsätze für die Vergabe von Aufträgen

Artikel 94: Bestimmten Dienstleistungen vorbehaltene Aufträge

KAPITEL II: Vorschriften für Wettbewerbe

Artikel 95: Anwendungsbereich

Artikel 96: Bekanntmachungen

Artikel 97: Vorschriften für die Ausrichtung von Wettbewerben sowie die Auswahl der Teilnehmer und der Preisrichter

Artikel 98: Entscheidungen des Preisgerichts

TITEL IV: GOVERNANCE

Artikel 99: Durchsetzung

Artikel 100: Einzelberichte über Vergabeverfahren

Artikel 101: Nationale Berichterstattung und statistische Information

Artikel 102: Verwaltungszusammenarbeit

TITEL V: BEFUGNISÜBERTRAGUNG, DURCHFÜHRUNGSBEFUGNISSE UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 103: Ausübung der übertragenen Befugnisse

Artikel 104: Dringlichkeitsverfahren

Artikel 105: Ausschussverfahren

Artikel 106: Umsetzung und Übergangsbestimmungen

Artikel 107: Aufhebung von Rechtsakten

Artikel 108: Überprüfung

Artikel 109: Inkrafttreten

Artikel 110: Adressaten

ANHÄNGE ANHANG I: Verzeichnis der Tätigkeiten nach Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a

ANHANG II: Verzeichnis der Rechtsakte der Union nach Artikel 4 Absatz 3

ANHANG III: Verzeichnis der Rechtsakte der Union nach Artikel 34 Absatz 3

ANHANG IV: Fristen für den Erlass der in Artikel 35 genannten Durchführungsrechtsakte

ANHANG V: Anforderungen an Instrumente und Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme von Angeboten, Teilnahme- oder Qualifizierungsanträgen oder von Plänen und Entwürfen für Wettbewerbe

ANHANG VI Teil A: In regelmäßigen nicht verbindlichen Bekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 67)

ANHANG VI Teil B: In Bekanntmachungen über die Veröffentlichung regelmäßiger nicht verbindlicher Bekanntmachungen in einem Beschafferprofil, die nicht als Aufruf zum Wettbewerb dienen, aufzuführende Angaben (siehe Artikel 67 Absatz 1)

ANHANG VII: In den Auftragsunterlagen bei elektronischen Auktionen aufzuführende Angaben (Artikel 53 Absatz 4)

ANHANG VIII: Technische Spezifikationen — Begriffsbestimmungen

ANHANG IX: Vorgaben für die Veröffentlichung

ANHANG X: In der Bekanntmachung über das Bestehen eines Qualifizierungssystems aufzuführende Angaben (siehe Artikel 44 Absatz 4 Buchstabe b und Artikel 68)

ANHANG XI: In Auftragsbekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 69)

ANHANG XII: In Vergabebekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 70)

ANHANG XIII: Inhalt der Aufforderung zur Angebotsabgabe, zu Verhandlungen oder zur Interessensbestätigung nach Artikel 74

ANHANG XIV: Verzeichnis internationaler Übereinkommen im Sozial- und Umweltrecht nach Artikel 36 Absatz 2

ANHANG XV: Verzeichnis der Rechtsakte der Union nach Artikel 83 Absatz 3

ANHANG XVI: In Bekanntmachungen von Änderungen eines Auftrags während seiner Laufzeit aufzuführende Angaben (siehe Artikel 89 Absatz 1)

ANHANG XVII: Dienstleistungen nach Artikel 91

ANHANG XVIII: In Bekanntmachungen von Aufträgen über soziale und andere besondere Dienstleistungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 92)

ANHANG XIX: In Wettbewerbsbekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 96 Absatz 1)

ANHANG XX: In Bekanntmachungen über die Ergebnisse von Wettbewerben aufzuführende Angaben (siehe Artikel 96 Absatz 1)

ANHANG XXI: Entsprechungstabelle