RICHTLINIE 2004/17/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste

Erwägungen

TITEL I Allgemeine Bestimmungen für Aufträge und Wettbewerbe

Kapitel I Grundbegriffe

Artikel 1 Definitionen

Kapitel II Definition der Auftraggeber und Tätigkeiten

Abschnitt 1 Stellen

Artikel 2 Auftraggeber

Abschnitt 2 Tätigkeiten

Artikel 3 Gas, Wärme und Elektrizität

Artikel 4 Wasser

Artikel 5 Verkehrsleistungen

Artikel 6 Postdienste

Artikel 7 Aufsuchen und die Förderung von Erdöl, Gas, Kohle und anderen festen Brennstoffen sowie Bereitstellung von Häfen und Flughäfen

Artikel 8 Verzeichnis der Auftraggeber

Artikel 9 Aufträge, die mehrere Tätigkeiten betreffen

Kapitel III Allgemeine Grundsätze

Artikel 10 Grundsätze für die Vergabe von Aufträgen

 

TITEL II Vorschriften für Aufträge

Kapitel I Allgemeine Bestimmungen

Artikel 11 Wirtschaftsteilnehmer

Artikel 12 Bedingungen aus den im Rahmen der Welthandelsorganisation geschlossenen Übereinkommen

Artikel 13 Vertraulichkeit

Artikel 14 Rahmenvereinbarungen

Artikel 15 Dynamische Beschaffungssysteme

Kapitel II Schwellenwerte und Ausnahmen

Abschnitt 1 Schwellenwerte

Artikel 16 Schwellenwerte für öffentliche Aufträge

Artikel 17 Methoden zur Berechnung des geschätzten Wertes von Aufträgen, von Rahmenvereinbarungen und von dynamischen Beschaffungssystemen

Abschnitt 2

Unterabschnitt 1 Aufträge und Konzessionen sowie Aufträge, für die besondere Regelungen gelten

Artikel 18 Bau‑ oder Dienstleistungskonzessionen

Unterabschnitt 2 Ausnahmebestimmungen, die auf alle Auftraggeber und auf alle Aufträge anwendbar sind

Artikel 19 Aufträge, die zum Zwecke der Weiterveräußerung oder der Vermietung an Dritte vergeben werden

Artikel 20 Aufträge, die zu anderen Zwecken als der Durchführung einer unter die Richtlinie fallenden Tätigkeit oder zur Durchführung einer unter die Richtlinie fallenden Tätigkeit in einem Drittland vergeben werden

Artikel 21 Aufträge, die der Geheimhaltung unterliegen oder die bestimmte Sicherheitsmaßnahmen erfordern

Artikel 22 Aufträge, die auf der Grundlage internationaler Vorschriften vergeben werden

Artikel 23 Aufträge, die an ein verbundenes Unternehmen, ein gemeinsames Unternehmen oder an einen Auftraggeber vergeben werden, der an einem gemeinsamen Unternehmen beteiligt ist

Unterabschnitt 3 Ausnahmebestimmungen, die auf alle Auftraggeber, jedoch nur auf Dienstleistungsaufträge anwendbar sind

Artikel 24 Aufträge für Dienstleistungen, die vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie ausgeschlossen sind

Artikel 25 Dienstleistungsaufträge, die aufgrund eines ausschließlichen Rechts vergeben werden

Unterabschnitt 4 Ausnahmebestimmungen, die nur auf bestimmte Auftraggeber anwendbar sind

Artikel 26 Aufträge, die von bestimmten Auftraggebern zur Beschaffung von Wasser und zur Lieferung von Energie oder Brennstoffen zur Energieerzeugung vergeben werden

Unterabschnitt 5 Aufträge, für die besondere Vorschriften gelten, Vorschriften über zentrale Beschaffungsstellen sowie das allgemeine Verfahren bei unmittelbarem Einfluss des Wettbewerbs

Artikel 27 Aufträge, für die besondere Vorschriften gelten

Artikel 28 Vorbehaltene Aufträge

Artikel 29 Vergabe von Aufträgen und Abschluss von Rahmenvereinbarungen über zentrale Beschaffungsstellen

Artikel 30 Verfahren zur Feststellung, ob eine bestimmte Tätigkeit unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt ist

Kapitel III Bestimmungen für Dienstleistungsaufträge

Artikel 31 Dienstleistungsaufträge gemäß Anhang XVII Teil A

Artikel 32 Dienstleistungsaufträge gemäß Anhang XVII Teil B

Artikel 33 Gemischte Aufträge über Dienstleistungen gemäß Anhang XVII Teil A und Anhang XVII Teil B

Kapitel IV Besondere Vorschriften über die Verdingungsunterlagen und die Auftragsunterlagen

Artikel 34 Technische Spezifikationen

Artikel 35 Mitteilung der technischen Spezifikationen

Artikel 36 Varianten

Artikel 37 Unteraufträge

Artikel 38 Bedingungen für die Auftragsausführung

Artikel 39 Verpflichtungen im Zusammenhang mit Steuern, Umweltschutz, Arbeitsschutzvorschriften und Arbeitsbedingungen

Kapitel V Verfahren

Artikel 40 Anwendung des offenen, des nichtoffenen und des Verhandlungsverfahrens

Kapitel VI Veröffentlichung und Transparenz

Abschnitt 1 Veröffentlichung der Bekanntmachungen

Artikel 41 Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachungen und Bekanntmachungen über das Bestehen eines Prüfungssystems

Artikel 42 Bekanntmachungen, die als Aufruf zum Wettbewerb dienen

Artikel 43 Bekanntmachungen über vergebene Aufträge

Artikel 44 Abfassung und Modalitäten für die Veröffentlichung der Bekanntmachungen

Abschnitt 2 Fristen

Artikel 45 Fristen für den Eingang der Anträge auf Teilnahme und der Angebote

Artikel 46 Offene Verfahren: Verdingungsunterlagen, zusätzliche Unterlagen und Auskünfte

Artikel 47 Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung

Abschnitt 3 Mitteilungen

Artikel 48 Bestimmungen über Mitteilungen

Artikel 49 Unterrichtung der Prüfungsantragsteller, Bewerber und Bieter

Artikel 50 Aufbewahrung der Unterlagen über vergebene Aufträge

Kapitel VII Ablauf des Verfahrens

Artikel 51 Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 1 Prüfung und qualitative Auswahl

Artikel 52 Gegenseitige Anerkennung im Zusammenhang mit administrativen, technischen oder finanziellen Bedingungen sowie betreffend Zertifikate, Nachweise und Prüfbescheinigungen

Artikel 53 Prüfungssysteme

Artikel 54 Eignungskriterien

Abschnitt 2 Zuschlagserteilung

Artikel 55 Zuschlagskriterien

Artikel 56 Durchführung von elektronischen Auktionen

Artikel 57 Ungewöhnlich niedrige Angebote

Abschnitt 3 Angebote, die Erzeugnisse aus Drittländern und Beziehungen mit diesen umfassen

Artikel 58 Angebote, die Erzeugnisse aus Drittländern umfassen

Artikel 59 Beziehungen zu Drittländern im Bereich der Bau-, Lieferungs- und Dienstleistungsaufträge

TITEL III Vorschriften über Wettbewerbe im Dienstleistungsbereich

Artikel 60 Allgemeine Bestimmung

Artikel 61 Schwellenwerte

Artikel 62 Ausgenommene Wettbewerbe

Artikel 63 Vorschriften über die Veröffentlichung und die Transparenz

Artikel 64 Kommunikationsmittel

Artikel 65 Durchführung des Wettbewerbs, Auswahl der Teilnehmer und das Preisgericht

Artikel 66 Entscheidungen des Preisgerichts

TITEL IV Statistische Pflichten, Durchführungsbefugnisse und Schlussbestimmungen

Artikel 67 Statistische Pflichten

Artikel 68 Ausschussverfahren

Artikel 69 Neufestsetzung der Schwellenwerte

Artikel 70 Änderungen

Artikel 71 Umsetzung

Artikel 72 Kontrollmechanismen

Artikel 73 Aufhebungen

Artikel 74 Inkrafttreten

Artikel 75 Adressaten